Seit nunmehr gut zwei Jahren bin ich auf der Suche nach bezahlbarem, angemessenem Wohnraum. Inzwischen bedeutet „bezahlbar“: den Sätzen des AlG II entsprechend. Diesen Wohnraum gibt es in unserer universitären Kreisstadt einfach nicht.
Es gibt Neubauten, für dessen Mieten man ohne Probleme den Kauf/Bau eines Einfamilienhauses finanzieren könnte. Mieten für 3-Zimmer-Wohnungen, wohlgemerkt. Größere Wohnungen sind, falls erhältlich, noch wesentlich teurer, weil man sie an WGs vermieten kann. Für fünf Zimmer sind da schon mal 2000+ € fällig. Merkt ja keiner, 400 € pro Zimmer ist ein üblicher Preis…..
Es gibt Altbestand, der in Vierteln liegt, die sich für Kinder und besonders Mädchen nicht eignen. Und selbst wenn frau damit irgendwie klarkäme, die Mieten liegen auch dort über dem Budget.
Winzige Wohnungen der Großbesitzer wie Vonovia, die örtlichen Genossenschaften und Vereine, sind mit Wartelisten versehen und trotzdem zu teuer. Und meistens in den Vierteln siehe oben. Auch keine Option.
Also raus aufs Land. Klar, das bedeutet den Pkw behalten, oder lange Fahrten in unzuverlässigen öffentlichen Verkehrsmitteln, aber irgendwo ist immer ein Haken.
Und dann kommts:
Keine Haustiere.
Keine Arbeitslosen.
Keine Kinder.
(Lezteres steht da nicht wörtlich so, aber 2-Zimmer-Wohnungen mit 90 m², Angebote von 4-Zimmer-Wohnungen „für Single oder älteres Paar“, oder die Erwähnung baulicher Besonderheiten „steile Treppe, nicht für Kinder geeignet“ sprechen eine deutliche Sprache)
Also, Vermieter:
Wenn ich auf das letzte Kuhkaff ziehe, dann störe ich mich nicht an der Natur. Wahrscheinlich habe ich sogar ein Stück davon daheim. Ein Kleintier. Eine Katze. Oder sogar, *keuch*, einen Hund. Ich möchte vielleicht explizit aufs Land ziehen, weil ich da ohne Anfahrt mit dem Hund raus kann. Ins Feld. Wo er laufen kann. Wo ich laufen kann. Wo Luft zum Atmen ist. Wo ich meine Katzen artgemäß halten kann und ihnen nicht einen vergitterten Balkon als Ersatz für das freie Stromern im Grünen bieten muss.Wo meine Kaninchen ein Gehege im Garten haben können statt ein Hasenzimmer mit PVC-Boden. (Anmerkung: 60% meiner Tiere stammen aus dem Tierschutz, ein weiteres wäre dort gelandet wenn ich es nicht übernommen hätte. Es steht nirgends dass frau ihr soziales Engagement auf Menschen beschränken muss, oder?)
Rein rechtlich ist das generelle Haustierverbot übrigens nichtig, ich könnte also einfach leugnen Tiere zu haben, aber wer will schon sein Geld einem Tierfeind in den Rachen stecken? Ich nicht.
Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel „Das Halten von Haustieren ist verboten“ verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Echsen fallen würden.
Seit 2013 gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem Vermieter Mietern nicht mehr grundsätzlich die Haltung eines Hundes/einer Katze in ihrer Mietwohnung verbieten dürfen. Damals hatte eine Vermieterin gegen ihren Mieter geklagt, der trotz einer Haustier-Verbotsklausel im Vertrag mit seinem Hund in die Wohnung eingezogen ist. Die Richter befanden, dass eine allgemeine Vertragsklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen verbietet, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Es müsse hingegen jeder Einzelfall abgewogen werden.
Über Arbeitslosigkeit habe ich mich weiter unten schon mal ausgelassen, deshalb hier nur noch mal kurz die Erinnerung dass jede/r ArbeitnehmerIn in unserem „Sozialstaat“ 12 bzw. 18 Monaten vom AlGII-Empfang entfernt ist. Jede/r. Und nicht jede/r „HartzerIn“ ist arbeitslos. Manche können nicht mehr arbeiten. Manche ist mit der Erziehung ihrer Kinder voll ausgelastet. Denn, jaaaa, Kindererziehung ist Arbeit. Haushaltsführung ist Arbeit. Beides gibt es als Berufe mit zwar mäßigen Ansehen und Verdienst, aber es sind Lehrberufe. Die auch ihre, ebenfalls anerkannten, Hilfsberufe haben. Und da zählt zur Anerkennung schon mal einfach die Erfahrung…..
Warum soll die Erziehung der Kinder und die Führung des eigenen Haushalts weniger Wert sein als eine entsprechende Tätigkeit für Fremde? Wer Kinder hat kann gar nicht arbeitslos sein, sie geht nur keiner Erwerbsarbeit nach.
Somit ist frau als „arbeitslose“ Alleinerziehende doppelt diskriminiert: Sie hat aus Sicht des Vermieters kein Einkommen UND bringt auch noch ihre laute Brut mit.
Was für ein Trugschluß.
Sie erfüllt ihre Mutterpflichten ja nicht für ihren privaten Gewinn, sondern sorgt trotz der bestehenden Nachteile für den Fortbestand des Generationenvertrags. Und den werden wir alle noch bitter nötig haben. Wer glaubt, dass die Zuwanderer, die laut Altparteien diese Last übernehmen sollen, das auch tun werden und nicht mit ihrer hier erworbenen Ausbildung das Meiste für sich und ihre Familien (im Herkunftsland) anstreben, der glaubt auch dass die AfD eine soziale Volkspartei ist…..
Oft kommt das „Argument“, man wolle die (älteren) Mieter nicht durch Kinder belästigt sehen. Erstens, Kinder sind keine Belästigung. Da ist an der Grundeinstellung schon mal etwas ganz falsch. Zweitens, selbst wenn die älteren Mieter ausziehen, was macht es? Es gibt genug Familien, die deren Wohnung gerne übernehmen würden. Ein Einkommensentfall droht also nicht. Auch dass Kinder mehr kaputtmachen ist nicht bewiesen. Jeder intelligente Mensch hat außerdem eine Haftpflichtversicherung für seine Kinder, ebenso wie für die Tiere. (Für Hunde ist eine Haftpflicht hier in Niedersachsen sogar Vorschrift, eine Anmeldung ohne Versicherungsnachweis ist nicht möglich.)
Also, Vermieter:
Vermietet weiter an alleinstehende Büromenschen ohne Tiere, die vielleicht doch am Wochenende strunzig heimkommen, die nicht mehr so intakte Sanitärkeramik mit Salzsäure benetzen, durch die Flurtür fallen, laut Musik hören, doch öfter mal rauchende/kiffende Freunde einladen, mit Stilettos das Parkett lochen, beim Kochversuch die Bratpfanne in Flammen aufgehen lassen, nicht wissen, dass man auch den Überlauf der Badewanne mal säubern muss, deren wartungsfreie Neuwagen Ölflecken in der Einfahrt hinterlassen und die mit synthetischen Parfüms den Flur vernebeln……alles Klischee? Ja, genau wie ihre sonstigen Vorurteile.
Nennt sich Leben, das Ganze. Nur, warum die eine Form der anderen vorgezogen wird, das erschließt sich mir nicht.
Denn schließlich gilt:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Art. 14, Abs.2, Grundgesetz